Stadt GG - Etliche Verstöße

Stadt schließt Shisha-Bar - Auflagen und Vorschriften beharrlich ignoriert

Die Ordnungsbehörde der Stadt Groß-Gerau hat jetzt eine Shisha-Bar im Stadtgebiet mit sofortiger Wirkung geschlossen. Das teilt Pressesprecher Jörg Monzheimer mit.

Der Maßnahme vorausgegangen waren laut Pressestelle eklatante Verstöße gegen gewerbe-, bau- und glücksspielrechtliche Vorschriften, die trotz vorheriger behördlicher Belehrungen vorsätzlich fortgeführt wurden.

Der überaus erfolgreiche und reibungslose Einsatz wurde durch eine enge und hervorragende Zusammenarbeit mit der Hessischen Landespolizei sowie der Stadtpolizei Raunheim ermöglicht. Durch das gemeinsame und entschlossene Auftreten der Einsatzkräfte konnte die Maßnahme sicher und konsequent umgesetzt werden.

Beharrliche Ignoranz

Der Betreiber der Lokalität hatte in der Vergangenheit behördliche Belehrungen und formelle Untersagungen mehrfach vorsätzlich ignoriert.

So wurde die Räumlichkeit unter anderem baurechtlich unzulässig für Event- und Musikveranstaltungen genutzt. Beim Einsatz am 6. Mai stellten die Einsatzkräfte zudem gravierende Unregelmäßigkeiten bei der Betreiberstruktur fest: Die offiziell gemeldeten Verantwortlichen waren nicht vor Ort, stattdessen ergaben sich Verdachtsmomente auf eine unzulässige Betriebsführung durch Dritte. Diese Feststellungen machten eine weitere Duldung des Betriebs unmöglich.

Um sicherzustellen, dass der Betrieb nicht rechtswidrig fortgeführt werden kann, hat die Ordnungsbehörde Groß-Gerau das wesentliche Inventar nach dem Gefahrenabwehrrecht sichergestellt. Dazu zählen Wasserpfeifen (Shishas) nebst Zubehör sowie große Mengen an alkoholischen Getränken.

Zudem deckten die Einsatzkräfte erhebliche Verstöße im Bereich des Glücksspiels auf. Infolgedessen wurden elektronische Unterhaltungs- und Geldspielgeräte wegen des fehlenden Spielerschutzes und des Verdachts auf illegale Ausspielungen außer Betrieb genommen und teilweise sichergestellt. Darüber hinaus beschlagnahmte die Polizei größere Mengen an mutmaßlich unversteuertem Wasserpfeifentabak.

Sicherheit und Ordnung

"Wer behördliche Auflagen derart vorsätzlich ignoriert, unklare Betreiberstrukturen unterhält und sich beharrlich über geltendes Recht hinwegsetzt, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Die exzellente Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden hat gezeigt, dass wir illegales Wirtschaften in unserer Stadt nicht dulden", so die stellvertretende Amtsleiterin der Ordnungsbehörde Groß-Gerau.

Die Lokalität bleibt nun bis zur vollständigen juristischen Klärung des Sachverhalts im Rahmen der laufenden Verfahren auf behördliche Anordnung geschlossen.

 

 


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