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AGB Werbung auf
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Stand ab Mai 2018
Leistungsgegenstand
1. Der Presseservice Rhein-Main,
Gundbachstraße 19, 65428 Rüsselsheim, Deutschland - im Folgenden "PRM" genannt - bietet
Werbetreibenden, Unternehmen, sowie privaten Personen -
im Folgenden "Kunden" genannt - an, Online-Werbemittel -
im Folgenden "Werbung" genannt - auf der
Internetseite des PRM (www.nauheim-online.de und -.com)
gegen Entgelt zu veröffentlichen.
2. Für Verträge über die
Veröffentlichung der Werbung gelten ausschließlich diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PRM, die vom
Besteller bei der Bestellung anerkannt werden. Von
diesen Bedingungen abweichende oder diesen Bedingungen
entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Bestellers
werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden durch
den PRM schriftlich bestätigt.
Voraussetzungen
1. Die Werbung des Kunden besteht
aus einer oder mehreren Werbeflächen, die mit oder ohne
einen Verweis ("z.B. Link") auf weitere Informationen
geschaltet werden können. Die Werbung kann in
verschiedenen Formen erscheinen. Weitere Werbeformen
oder gar das Anmieten ganzer Seiten sind auf Anfrage
möglich. Sie müssen jedoch den technischen
Grundbedingungen entsprechen. Der PRM behält sich vor
"ungeeignete" Werbung abzulehnen oder bei Änderung des
Unternehmensrenommees des Werbenden von den Seiten
www.nauheim-online.de zu entfernen. Eine Rückzahlung des
Restmietbetrages findet statt, eine Aufwandsgebühr wird
erhoben. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
2. Der Vertrag muss mindestens
sieben Tage vor dem Termin der Schaltung der Werbung auf
der Webseite mit dem PRM oder seinem Handelsvertreter
geschlossen sein. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des
PRM, wie sie z.B. in der schriftlichen
Auftragsbestätigung erfolgen können.
3. Der Kunde verpflichtet sich,
die Werbung mindestens fünf Werktage vor dem
festgesetzten Erscheinungstermin im vertraglich
festgelegten Format an den PRM oder seine
Handelsvertreter zu liefern.
4. Aufträge zur Schaltung von
Werbung werden erst nach schriftlicher Bestätigung oder
Bestätigung per e-Mail durch den PRM verbindlich.
5. Aufträge von Werbeagenturen
werden nur für namentlich genau bezeichnete
Werbungstreibende angenommen. Der PRM ist dabei
berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis
zu verlangen.
6. Für den PRM besteht keine
Verpflichtung, die Werbung vor Annahme des
Schaltungsauftrages anzusehen und zu prüfen. Der PRM
behält sich aber vor, rechtsverbindlich eingegangene
Werbeaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder aus
technischen Gründen abzulehnen oder ihre
Veröffentlichung ganz oder teilweise zu sperren, sobald
dem PRM bekannt wird, dass die betreffende Werbung gegen
Gesetz, behördliche Bestimmungen oder gegen die guten
Sitten verstösst oder ihre Veröffentlichung für den PRM
unzumutbar ist. Bei Anbindungen an Datenbanken des
Kunden oder bei direkter Verlinkung zum Kunden übernimmt
der Kunde die volle Verantwortung für seine
Veröffentlichungen.
7. Die Ablehnung des Auftrages
oder Änderungen in den Vertragsbedingungen entsprechend
§ 2.6 werden dem Kunden nach Entscheidung mitgeteilt.
8. Vom Kunden zur Verfügung
gestelltes Datenmaterial wird nur nach besonderer
Anforderung durch diesen zurückgesandt. Die
Aufbewahrungspflicht der Daten durch den PRM endet zwei
Wochen nach Ablauf des Auftrages.
Platzierung und Schaltung der
Werbung
1. Die Platzierung der Werbung
wird im Einvernehmen mit dem Kunden, ansonsten nach
billigem Ermessen des PRM unter Berücksichtigung der
Interessen des Kunden festgelegt.
2. Die Werbeplätze werden
rollierend gefüllt. Dies bedeutet, dass bei einem
ausgelaufenen Abonnement der frei werdende Platz mit dem
folgenden Abonnement gefüllt wird, so dass keine Lücken
in der Darstellung entstehen. Ein Rollen der Abonnements
in der Darstellung in Abhängigkeit eines Zeitintervalls,
den der PRM bestimmt, ist ebenfalls möglich. Ein fester
Platz ist nur dann garantiert, wenn der Kunde dies
ausdrücklich bestellt. Das ist mit zu verhandelnden
Zusatzkosten verbunden.
3. Angaben über die
Schaltungsfrist sind für beide Seiten verbindlich.
4. Ist der Beginn der
Schaltungsfrist nicht angegeben, so gilt der nächst
mögliche Zeitraum.
5. Die Schaltung erfolgt nach
unserem möglichen technischen Stand, entsprechend der
bestmöglichen Weise. Bei direkten Datenbankanbindungen
übernimmt der Kunde die Bereitstellung des Inhaltes.
Frame-Sprenger und andere Programmaktivitäten seitens
des Kunden, welchen den Auftritt von nauheim-online.de
entfernen, beschädigen oder verändern sind unzulässig.
Sie führen zur sofortigen Einstellung des Web-Auftritts
mit Schadensersatz.
6. Steht der zugesagten Schaltung
ein vom Kunden verschuldetes Hindernis entgegen, z.B.
bei nicht rechtzeitiger Lieferung der Werbung, so
verschiebt sich der Liefertermin um die Zeit der
Verzögerung, längstens aber um eine Woche. Ist innerhalb
dieser Zeit keine Lieferung aufgrund Verschuldens des
Kunden möglich, so wird der Liefertermin zwischen Kunde
und PRM oder seinem Handelsvertreter neu festgesetzt.
Kommt innerhalb von einem Monat keine Einigung zu
Stande, so kann die PRM 15% des Auftragswertes als
Vertragsstrafe verlangen.
Zahlungsmodalitäten,
Mengenrabatt, Kündigungsfristen
1. Die Preise für die Schaltung
der Werbung richten sich nach der Preisangabe in der
Preisliste des PRM zum Zeitpunkt der Bestellung oder
nach individueller schriftlicher Vereinbarung. Die
Preisliste wird dem Kunden bekannt gegeben.
2. Der Kunde erhält eine Rechnung
für die Werbeschaltung vom PRM oder durch seinen
Handelsvertreter. Die Rechnung ist sofort nach Zugang
zur Zahlung fällig. Verzug tritt spätestens 15 Tage nach
Zugang der Rechnung ein. Bei Mahnung wird eine
Mahngebühr von 10 Euro pro Mahnvorgang berechnet.
3. Zahlungen sind nur auf das in
der Rechnung genannte Konto des PRM zu leisten, sofern
der PRM die Rechnung stellt. Stellt der Handelsvertreter
die Rechnung, rechnet der Kunde mit diesem ab. Der
Handelsvertreter rechnet seinerseits mit dem PRM ab.
4. Die Verzugszinsen richten sich
nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen des
BGB.
5. Bei Zahlungsverzug des Kunden
kann der PRM die weitere Ausführung des laufenden
Auftrages bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen
und für weitere Werbeaufträge des Kunden Vorauszahlung
verlangen. Bei begründeten Zweifeln an der
Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der PRM berechtigt,
auch während der Laufzeit eines Werbeabschlusses
Vorauszahlungen für weitere Werbung zu verlangen, sowie
deren Veröffentlichung vom Ausgleich offen stehender
Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
6. Der Vertrag hat eine Laufzeit
von 3, 6,12 bis 24 Monaten oder je nach Festlegung im
Angebot. Er verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er
nicht mindestens drei Monate vor Ende der Laufzeit
schriftlich gekündigt wird.
7. Bei einer Preiserhöhung hat
der Kunde das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 4
Wochen nach Erhalt des Schreibens schriftlich zu
kündigen.
Gewährleistung, Haftung,
Reklamation
1. Wird eine fehlerhafte oder
unvollständige Werbung durch den PRM veröffentlicht,
kann der Kunde diese innerhalb von 8 Tagen beim PRM
reklamieren. Liegt der Fehler beim PRM, ist dieser
verpflichtet, diesen unverzüglich und kostenfrei zu
beheben. Besteht der Fehler in der vom Kunden
gelieferten Werbung, so kann er diese durch Lieferung
einer überarbeiteten Version innerhalb von fünf Tagen
nach Erhalt durch den PRM von dieser auswechseln lassen.
In diesem Fall ist eine Aufwandsgebühr von 10 Prozent
des Auftragswertes fällig.
2. Der einmalige Austausch einer
vom Kunden gelieferten fehlerhaften Werbevorlage ist
durch den PRM zu gewährleisten. Besteht wiederholter
Nachbesserungsbedarf, so kann der PRM eine
Aufwandsvergütung in Höhe der notwendigen zusätzlichen
Arbeitsleistung gegenüber dem Kunden geltend machen.
3. Kosten für die Änderung
ursprünglich vereinbarter Ausführungen der Werbung trägt
der
Kunde.
4. Der Kunde hat bei unrichtigem
oder unvollständigem Erscheinen der durch ihn im
einwandfreien Zustand an den PRM übergebenen Werbung
Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie
Ersatzschaltung in dem Umfang, in dem der Zweck der
Schaltung beeinträchtigt wurde, nach Wahl des PRM.
Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche aus positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss
und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen;
Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung
und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des für die
betreffende Werbung zu zahlenden Entgeltes.
5. Der PRM übernimmt keinerlei
Haftung für die Inhalte der Werbung, bzw. für die
Inhalte anderer Webseiten, auf welche die Werbung
verweist sowie für vom Kunden zu verantwortende Fehler
der Werbung.
6. Der PRM übernimmt keine
Gewährleistung auf die Funktionsfähigkeit von
Kommunikationsnetzen. Keine Gewährleistung wird
übernommen bei einem Rechnerausfall der
Internet-Provider, auf deren Rechner die Leistungen des
PRM präsentiert werden, sowie für nicht aktualisierte
oder unvollständige Angebote auf sogenannten
Proxyservern kommerzieller Online-Dienste.
7. Ist eine Durchführung des
Auftrages aus technischen Gründen, insbesondere
Rechnerausfall, höherer Gewalt, Störungen aus dem
Verantwortungsbereich von Providern, Netzbetreibern oder
Leitungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen durch
den PRM nicht möglich, so wird der Auftrag nach
Möglichkeit nachgeholt. Sofern die Verschiebung der
Leistungszeit nicht unerheblich ist, wird der Kunde
hiervon informiert.
8. Wird ein Auftrag aus Umständen
nicht erfüllt, welche der PRM nicht zu vertreten hat, so
hat der Kunde unbeschadet etwaiger weiterer
Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten
und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden
Nachlass des PRM zu erstatten, d.h. eine erbrachte
Teilleistung zu vergüten.
9. Bei jeder Beanstandung des
Kunden sind Kundennummer, Rechnungsnummer und
Rechnungsdatum anzugeben.
10. Bei Änderung der
Linkadressen, Datenbank-Zugriffsrechte und Datenbank-
Zugriffsbefehle bei Datenbankanbindungen,
Logoänderungen, Bildmaterialänderungen usw. des Kunden,
muss der Kunde dies dem PRM schriftlich mitteilen. Nur
somit kann eine stetig wirksame Werbung gewährleistet
werden. Hier hat der Kunden eine Bringpflicht.
Datenschutz
Bitte
beachten Sie die Hinweise
ganz oben
oder
die für dieses Thema extra
angelegte Seite.
Schlussbestimmungen
1. Als ausschließlicher
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis oder über die Wirksamkeit dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der Sitz des
PRM.
2. Für sämtliche Streitigkeiten
aus diesem Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Sollten einzelne Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen
Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, welche dem
wirtschaftlichen Ziel der Vertragspartner am nächsten
kommen.
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