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Stadt GG - Betrieb untersagt Gaststättenkontrolle: Geldspielbetrieb in Sisha-Bar erst einmal verboten 11.1.26 - Bei einer gezielten Gaststättenkontrolle hat die Stadtpolizei Groß-Gerau am Donnerstag (8. Januar) in einer Shisha-Bar gravierende Mängel festgestellt. Da die Verantwortlichkeiten vor Ort nicht geklärt werden konnten, wurden sämtliche Geldspielgeräte in dem Betrieb noch vor Ort mit amtlichen Siegelmarken versehen und der Betrieb untersagt. Bei der Überprüfung der Räumlichkeiten stellten die Einsatzkräfte der Stadtpolizei fest, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Spieler nicht eingehalten wurden. Zudem war zunächst keine verantwortliche Aufsichtsperson anwesend. Ein angetroffener Mitarbeiter verwickelte sich in Widersprüche bezüglich der Zuständigkeiten und verständigte daraufhin den Betreiber. Diese Widersprüche konnten auch nach dessen Eintreffen nicht geklärt werden, da der Betreiber und der anwesende Mitarbeiter gegensätzliche Angaben dazu machten, wer die gesetzlich vorgeschriebene Spielerkarte ausgehändigt habe und somit für die Aufsicht zuständig sei. Da vor Ort nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, wer die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb trägt, sah sich die Ordnungsbehörde gezwungen, den Spielbetrieb sofort zu unterbinden. Gegen den Betreiber wurden mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Er muss nun bei einer Anhörung die betrieblichen Abläufe und Verantwortlichkeiten lückenlos darlegen, bevor über eine Wiederinbetriebnahme der Geldspielgeräte entschieden werden kann. Quelle: Pressestelle Stadt GG |
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