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AGB für Werbung auf Weitere Seiten Haftungsausschluss für journalistische Leistungen
AGB für Werbung auf Nauheim-Online ab Mai 2018 Leistungsgegenstand 1. Rainer Beutel, Gundbachstraße 19, 65428 Rüsselsheim, Deutschland - im Folgenden Betreiber genannt - bietet Werbetreibenden, Unternehmen, sowie privaten Personen - im Folgenden "Kunden" genannt - an, Online-Werbemittel - im Folgenden "Werbung" genannt - auf der Internetseite des Betreibers (www.nauheim-online.de und -.com) gegen Entgelt zu veröffentlichen. 2. Für Verträge über die Veröffentlichung der Werbung gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers, die vom Besteller bei der Bestellung anerkannt werden. Von diesen Bedingungen abweichende oder diesen Bedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden durch den Betreiber schriftlich bestätigt.
Voraussetzungen 1. Die Werbung des Kunden besteht aus einer oder mehreren Werbeflächen, die mit oder ohne einen Verweis ("z.B. Link") auf weitere Informationen geschaltet werden können. Die Werbung kann in verschiedenen Formen erscheinen. Weitere Werbeformen oder gar das Anmieten ganzer Seiten sind auf Anfrage möglich. Sie müssen jedoch den technischen Grundbedingungen entsprechen. Der Betreiber behält sich vor "ungeeignete" Werbung abzulehnen oder bei Änderung des Unternehmensrenommees des Werbenden von den Seiten www.nauheim-online.de zu entfernen. Eine Rückzahlung des Restmietbetrages findet statt, eine Aufwandsgebühr wird erhoben. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. 2. Der Vertrag muss mindestens sieben Tage vor dem Termin der Schaltung der Werbung auf der Webseite mit dem Betreiber oder seinem Handelsvertreter geschlossen sein. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung von Rainer Beutel, wie sie z.B. in der schriftlichen Auftragsbestätigung erfolgen können. 3. Der Kunde verpflichtet sich, die Werbung mindestens fünf Werktage vor dem festgesetzten Erscheinungstermin im vertraglich festgelegten Format an Rainer Beutel oder seine Vertreter zu liefern. 4. Aufträge zur Schaltung von Werbung werden erst nach schriftlicher Bestätigung oder Bestätigung per e-Mail durch den Betreiber verbindlich. 5. Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbungstreibende angenommen. Der Betreiber ist dabei berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. 6. Für Rainer Beutel besteht keine Verpflichtung, die Werbung vor Annahme des Schaltungsauftrages anzusehen und zu prüfen. Der Betreiber behält sich aber vor, rechtsverbindlich eingegangene Werbeaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen abzulehnen oder ihre Veröffentlichung ganz oder teilweise zu sperren, sobald dem Betreiber bekannt wird, dass die betreffende Werbung gegen Gesetz, behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt oder ihre Veröffentlichung für den Betreiber unzumutbar ist. Bei Anbindungen an Datenbanken des Kunden oder bei direkter Verlinkung zum Kunden übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für seine Veröffentlichungen. 7. Die Ablehnung des Auftrages oder Änderungen in den Vertragsbedingungen entsprechend § 2.6 werden dem Kunden nach Entscheidung mitgeteilt. 8. Vom Kunden zur Verfügung gestelltes Datenmaterial wird nur nach besonderer Anforderung durch diesen zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht der Daten durch den Betreiber endet zwei Wochen nach Ablauf des Auftrages.
Platzierung und Schaltung der Werbung 1. Die Platzierung der Werbung wird im Einvernehmen mit dem Kunden, ansonsten nach billigem Ermessen des Betreibers unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden festgelegt. 2. Die Werbeplätze werden rollierend gefüllt. Dies bedeutet, dass bei einem ausgelaufenen Abonnement der frei werdende Platz mit dem folgenden Abonnement gefüllt wird, so dass keine Lücken in der Darstellung entstehen. Ein Rollen der Abonnements in der Darstellung in Abhängigkeit eines Zeitintervalls, den der Betreiber bestimmt, ist ebenfalls möglich. Ein fester Platz ist nur dann garantiert, wenn der Kunde dies ausdrücklich bestellt. Das ist mit zu verhandelnden Zusatzkosten verbunden. 3. Angaben über die Schaltungsfrist sind für beide Seiten verbindlich. 4. Ist der Beginn der Schaltungsfrist nicht angegeben, so gilt der nächst mögliche Zeitraum. 5. Die Schaltung erfolgt nach unserem möglichen technischen Stand, entsprechend der bestmöglichen Weise. Bei direkten Datenbankanbindungen übernimmt der Kunde die Bereitstellung des Inhaltes. Frame-Sprenger und andere Programmaktivitäten seitens des Kunden, welchen den Auftritt von nauheim-online.de entfernen, beschädigen oder verändern sind unzulässig. Sie führen zur sofortigen Einstellung des Web-Auftritts mit Schadensersatz. 6. Steht der zugesagten Schaltung ein vom Kunden verschuldetes Hindernis entgegen, z.B. bei nicht rechtzeitiger Lieferung der Werbung, so verschiebt sich der Liefertermin um die Zeit der Verzögerung, längstens aber um eine Woche. Ist innerhalb dieser Zeit keine Lieferung aufgrund Verschuldens des Kunden möglich, so wird der Liefertermin zwischen Kunde und Rainer Beutel oder seinem Handelsvertreter neu festgesetzt. Kommt innerhalb von einem Monat keine Einigung zu Stande, so kann der Betreiber 15% des Auftragswertes als Vertragsstrafe verlangen.
Zahlungsmodalitäten, Mengenrabatt, Kündigungsfristen 1. Die Preise für die Schaltung der Werbung richten sich nach der Preisangabe in der Preisliste von Rainer Beutel zum Zeitpunkt der Bestellung oder nach individueller schriftlicher Vereinbarung. Die Preisliste wird dem Kunden bekannt gegeben. 2. Der Kunde erhält eine Rechnung für die Werbeschaltung vom Betreiber oder durch seinen Handelsvertreter. Die Rechnung ist sofort nach Zugang zur Zahlung fällig. Verzug tritt spätestens 15 Tage nach Zugang der Rechnung ein. Bei Mahnung wird eine Mahngebühr von 10 Euro pro Mahnvorgang berechnet. 3. Zahlungen sind nur auf das in der Rechnung genannte Konto des Betreiber zu leisten, sofern der Betreiber die Rechnung stellt. Stellt der Handelsvertreter die Rechnung, rechnet der Kunde mit diesem ab. Der Handelsvertreter rechnet seinerseits mit dem Betreiber ab. 4. Die Verzugszinsen richten sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen des BGB. 5. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Betreiber die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen und für weitere Werbeaufträge des Kunden Vorauszahlung verlangen. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Betreiber berechtigt, auch während der Laufzeit eines Werbeabschlusses Vorauszahlungen für weitere Werbung zu verlangen, sowie deren Veröffentlichung vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 6. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3, 6,12 bis 24 Monaten oder je nach Festlegung im Angebot. Er verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. 7. Bei einer Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen nach Erhalt des Schreibens schriftlich zu kündigen.
Gewährleistung, Haftung, Reklamation 1. Wird eine fehlerhafte oder unvollständige Werbung durch den Betreiber veröffentlicht, kann der Kunde diese innerhalb von 8 Tagen beim Betreiber reklamieren. Liegt der Fehler bei Rainer Beutel, ist dieser verpflichtet, diesen unverzüglich und kostenfrei zu beheben. Besteht der Fehler in der vom Kunden gelieferten Werbung, so kann er diese durch Lieferung einer überarbeiteten Version innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt durch den Betreiber von dieser auswechseln lassen. In diesem Fall ist eine Aufwandsgebühr von 10 Prozent des Auftragswertes fällig. 2. Der einmalige Austausch einer vom Kunden gelieferten fehlerhaften Werbevorlage ist durch den Betreiber zu gewährleisten. Besteht wiederholter Nachbesserungsbedarf, so kann der Betreiber eine Aufwandsvergütung in Höhe der notwendigen zusätzlichen Arbeitsleistung gegenüber dem Kunden geltend machen. 3. Kosten für die Änderung ursprünglich vereinbarter Ausführungen der Werbung trägt der Kunde. 4. Der Kunde hat bei unrichtigem oder unvollständigem Erscheinen der durch ihn im einwandfreien Zustand an den Betreiber übergebenen Werbung Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzschaltung in dem Umfang, in dem der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde, nach Wahl des Betreiber. Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des für die betreffende Werbung zu zahlenden Entgeltes. 5. Rainer Beutel übernimmt keinerlei Haftung für die Inhalte der Werbung, bzw. für die Inhalte anderer Webseiten, auf welche die Werbung verweist sowie für vom Kunden zu verantwortende Fehler der Werbung. 6. Rainer Beutel übernimmt keine Gewährleistung auf die Funktionsfähigkeit von Kommunikationsnetzen. Keine Gewährleistung wird übernommen bei einem Rechnerausfall der Internet-Provider, auf deren Rechner die Leistungen präsentiert werden, sowie für nicht aktualisierte oder unvollständige Angebote auf sogenannten Proxyservern kommerzieller Online-Dienste. 7. Ist eine Durchführung des Auftrages aus technischen Gründen, insbesondere Rechnerausfall, höherer Gewalt, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Providern, Netzbetreibern oder Leitungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen durch Rainer Beutel nicht möglich, so wird der Auftrag nach Möglichkeit nachgeholt. Sofern die Verschiebung der Leistungszeit nicht unerheblich ist, wird der Kunde hiervon informiert. 8. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, welche der Betreiber nicht zu vertreten hat, so hat der Kunde unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass des Betreiber zu erstatten, d.h. eine erbrachte Teilleistung zu vergüten. 9. Bei jeder Beanstandung des Kunden sind Kundennummer, Rechnungsnummer und Rechnungsdatum anzugeben. 10. Bei Änderung der Linkadressen, Datenbank-Zugriffsrechte und Datenbank- Zugriffsbefehle bei Datenbankanbindungen, Logoänderungen, Bildmaterialänderungen usw. des Kunden, muss der Kunde dies dem Betreiber schriftlich mitteilen. Nur somit kann eine stetig wirksame Werbung gewährleistet werden. Hier hat der Kunden eine Bringpflicht. |
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