Donnerstag (15. April), 8.10 Uhr

Keine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen, keine Ausgangssperre im Kreis GG

Der Kreis Groß-Gerau hebt seine Ausgangssperre auf. Zu diesem Zweck aktualisiert er seine Allgemeinverfügung im sozialen und betrieblichen Bereich zur Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung mit sofortiger Wirkung. Außerdem hebt der Kreis mit sofortiger Wirkung seine Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen vom 30. März auf.

Auslöser für diese Schritte sind Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Darmstadt, die dem Kreis am Mittwoch zugegangen sind. Sie bezeichnen sowohl die Ausgangssperre als auch die Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen (in Riedstadt) als rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht hatte sich zuvor mit den entsprechenden Klagen zweier Privatleute gegen die Ausgangssperre auseinandergesetzt, wobei einer gleichzeitig auch gegen die Maskenpflicht in Riedstadt klagte.

In der Begründung zur Ausgangssperre heißt es, dass der Kreis Groß-Gerau sich nicht an das Präventions- und Eskalationskonzept des Landes gehalten habe, das zu diesem Zeitpunkt eine Ausgangsbeschränkung erst ab einer mehrtägigen Sieben-Tages-Inzidenz von 200 als mögliche Maßnahme beschrieb. Zudem schreibt das Gericht, dass die im Infektionsschutzgesetzt (§28a, Abs. 2) genannten Maßnahmen eine „ultima ratio“ darstellen, so dass sie nur dann in Betracht kommen, wenn alle anderen zu Gebote stehenden Maßnahmen nicht mehr greifen. Auch dies sei im Kreis Groß-Gerau nicht der Fall gewesen.

Zur Maskenpflicht äußert sich das Darmstädter Verwaltungsgericht in dem Sinne, dass diese Maßnahme zwar grundsätzlich denkbar ist. Es müsse aber genau begründet werden, warum an den ausgewählten Plätzen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und daher eine von der Distanz unabhängige Maskenpflicht nötig ist.

Wir akzeptieren natürlich die Entscheidung des Gerichts“, sagt Landrat Thomas Will. Weil es bereits in anderen Regionen entsprechende Urteile gegeben hat, sei mit diesen Beschlüssen jetzt zu rechnen gewesen. Generell sei das Thema Ausgangssperre sehr umstritten. „Im Kreis Groß-Gerau hat die Maßnahme während des ersten Lockdowns aber geholfen, die Inzidenz zu senken.“

Der Kreis wird nun die Lage genau beobachten – bewegt sich doch die Inzidenz im Moment bereits erneut Richtung 200. Und die Zahl der freien Intensivbetten in den Krankenhäusern sowohl im Kreis als auch im gesamten südhessischen Bereich geht zurück. Das hat die Verwaltungsspitze genauso im Blick wie die Entwicklungen in Sachen Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene, wo wieder die 100er-Inzidenz ins Spiel kommt.

Die Lage im Kreis Groß-Gerau bleibt jedenfalls sehr angespannt“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete Walter Astheimer, „und wir werden das Infektionsgeschehen nur unter Kontrolle bekommen, wenn wir alle unsere Kontakte entscheidend reduzieren. Vor allem den jungen, mobilen Menschen müssen wir klarmachen, dass sie ihre individuellen Besuche einschränken müssen, um sich und andere nicht in Gefahr zu bringen.“

Quelle: Kreis Groß-Gerau

 

 


 

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